- Bei Abholung Ihres Rollers, bei Transportschäden können wir keine Haftung Übernehmen.
- Das Fahrzeug Muss Rollfähig sein
- Bei Reparatur auf unserem Gelände ist Ihr Fahrzeug nur Über ihre eigne Versicherung Versichert
bei Einbruch und Entwendung Können wir nicht für entstandenen Schaden aufkommen , dafür kommt
dann ihre Kasko auf.
Das Gleiche Gilt bei Wintereinlagerung .
-Bei Tuning Umbauten z.b. auf 70ccm Zylinder übernehmen wir keine Garantie da viele Roller Motoren dafür nicht ausgelegt sind !
- Bei Einbau Von DZB keine Garantie auf Motor Haltbarkeit
- Bei Arbeiten an Zylindern Keine Haftung für alte schrauben , weggebrochene schrauben oder kaputte Gewinde.
Es gilt Haftungsausschluss für alle eventuell auftretenden Schäden an Ihr Fahrzeug durch Dritte
Nach Fertigstellung des Auftrages, bitten wir um Abholung des Fahrzeuges innerhalb von 3 Werktagen. Ab den 4. Tag erheben wir eine Standgebühr in Höhe von 3 € am Tag.
Der Auftrag wurde unter der Anerkennung der „ Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeuge und deren Teilen und für Kostenvoranschläge „ erteilt und Durchgeführt. Bei nicht Reparatur fallen Anfahrtskosten in höhe von 19,90 € pauschal innerhalb eines Radius von 20 km an , danach auf Absprache ,Dazu kommen Die Angefallenen Reparaturstunden plus Evl. Liefergebühr. Bei erfolgter Reparatur fallen 19,90 € Liefergebühr an wenn Sie ihr Fahrzeug nicht abholen . Die Reparaturkosten sind direkt nach Fahrzeug Übergabe zu bezahlen.